Liebe Patientenbesitzer,
auch in diesen schweren Zeiten ist die Praxis wie gewohnt für Sie geöffnet!
Alle vereinbarten Termine finden statt!
Allerdings bitten wir Sie zu Ihrem und Unserem Schutz einige Regeln zu beachten:
- bitte tragen Sie eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
- die telefonische Voranmeldung ist unbedingt notwendig!
- bitte nur eine Begleitperson pro Tier!
- halten Sie Abstand!
-bitte haben Sie Verständnis, dass sich nicht mehr als drei Personen zeitgleich im Wartezimmer aufhalten dürfen, in dem Fall warten Sie bitte draußen
vor der Tür oder im Auto
- wenn möglich, zahlen Sie bitte mit EC-Karte
- nutzen Sie das bereitgestellte Desinfektionsmittel
Vielen Dank!
aus aktuellem Anlass...
es gibt neue Regelungen in der GOT (GOT= Gebührenordnung für Tierärzte)
zu Notdienstleistungen
den vollständigen Artikel finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de
hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:
Als Notdienstzeiten gelten Zeiträume täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages,
freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr
und die 24 Stunden eines Kalenderfeiertages im jeweiligen Bundesland.
In diesen Zeiten sind alle Leistungen, die im tierärztlichen Notdienst erbracht werden mit einem zweifachen (Mindest-)Satz
bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abzurechnen.
Das gilt für jede Einzelposition im Rahmen dieser Behandlung.
Ausnahmen stellen Leistungen dar, die zwar in dieser Zeit, aber im Rahmen einer regulär stattfindenden
Sprechstunde erfolgen.
Zusätzlich ist in diesen definierten Zeiträumen eine Notdienstgebühr von 50€ pro Behandlungsfall zu erheben.
In begründeten Einzelfällen kann von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden, wenn die Ausnahme
vorher schriftlich vereinbart und in Kopie an den Tierhalter ausgehändigt wurde.
Nicht schriftlich begründete Verzichte auf diese Erhebung der Notdienstgebühr
stellen einen Verstoß gegen die Berufsordnung der Tierärzte dar und müssen geahndet werden.
Quelle: Tierärztekammer Niedersachsen/ Neue Regelungen in der GOT zu Notdienstleistungen
Wichtig :
Für unsere Kleintierpraxis verändert sich Nichts!